SCHRIFTLICHE Generalversammlung der GHGRB
Sehr geschätzte Mitglieder der GHGRB. Wir teilen Ihnen mit, dass unsere Generalversammlung in Birsfelden nicht abgehalten werden kann.
Wir werden gestützt auf die COVID-Verordnung 2 unsere GV schriftliche abhalten.
Bedingt durch den Corona-Virus und gestützt auf den Artikel 6f der Corona-Verordnung Absatz 2 – finden unsere Abstimmungen zur diesjährigen Generalversammlung schriftlich statt.
Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) 13. März 2020 (Stand am 20. Juni 2020)
Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 7 des Epidemiengesetzes vom 28. September 2012 (EpG), verordnet in Artikel 6f:
Art. 6f Versammlungen von Gesellschaften
1. Bei Versammlungen von Gesellschaften kann der Veranstalter ungeachtet der voraussichtlichen Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer und ohne Einhaltung der Einladungsfrist anordnen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Rechte ausschliesslich ausüben können:
a. auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form; oder
b. durch einen vom Veranstalter bezeichneten unabhängigen Stimmrechtvertreter.
2 Der Veranstalter entscheidet während der Frist gemäss Artikel 12 Absatz 11. Die Anordnung muss spätestens vier Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt oder elektronisch veröffentlicht werden.
Wir werden uns somit nicht wie geplant gemeinsam in Birsfelden einfinden. Bis zum 10.08.2020 sind nur vier Anmeldungen eingegangen (ohne den Vorstand mitgerechnet). Wir haben sehr viele Mitglieder, die zur Risikogruppe gehören und es verwundert uns nicht, dass die Anmeldungen bislang spärlich eingegangen sind. Zuwarten können wir auch nicht. Unser Gastrestaurant müssen wir auch rechtzeitig informieren. Dies alles veranlasste den Vorstand an der Vorstandssitzung, die Generalversammlung von 2020 in schriftlicher Form abzuhalten.
Datum: Formelle schriftliche GV: 19.09.2020
Die Mitglieder haben den Jahresbericht bereits nachlesen können und das letztjährige Protokoll wurde ebenso im RFF veröffentlicht. Sie werden somit als Mitglied mit der Post die Abstimmungsformulare erhalten. Füllen Sie dieses bitte aus und senden Sie es ab bis spätestens Mitte Oktober 2020. Die Resultate der Abstimmungen werden Sie mit dem RFF 4 (Dezemberausgabe) erhalten.
Wir danken für Ihr Verständnis
hr Obmann der GHGRB
Rolf T. Hallauer, Büsserach
Obmann der GHGRB / Président GHGRB
www.ghgrb.ch
Ihr Obmann der GHGRB
Rolf T. Hallauer
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